DGUV Vorschrift 70: UVV-Prüfung am Fahrzeug einfach erklärt
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DGUV Vorschrift 70: UVV-Prüfung am Fahrzeug einfach erklärt

Die DGUV Vorschrift 70 verpflichtet Unternehmen, ihre Fahrzeuge regelmäßig auf einen sicheren Betriebszustand prüfen zu lassen. Was dahintersteckt, was geprüft wird und warum die UVV-Prüfung für Halter und Mitarbeiter so wichtig ist, erklären wir hier verständlich. Und wir zeigen, wie Sturm Sie bei Prüfung und Schulung unterstützt.

5 Min. Lesezeit

Was ist die DGUV Vorschrift 70?

Die DGUV Vorschrift 70 regelt die Unfallverhütung im Betrieb von Fahrzeugen. Sie ist die Nachfolgerin der früheren Vorschrift UVV BGV D29 und wurde nur umbenannt und neu strukturiert. Der Kern ist gleich geblieben: Wer Fahrzeuge gewerblich einsetzt, muss sie in einem sicheren Zustand halten und regelmäßig prüfen lassen.

Gemeint sind nicht nur Lkw, sondern auch Transporter, Pkw, Anhänger und Sonderfahrzeuge. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 wird im Alltag oft kurz als UVV-Prüfung bezeichnet. Sie ist eine eigene Prüfung und ersetzt nicht die TÜV-Hauptuntersuchung, sondern ergänzt sie aus Sicht des Arbeitsschutzes.

Was wird bei der UVV-Prüfung geprüft?

Die UVV-Prüfung betrachtet das Fahrzeug aus dem Blickwinkel der Arbeitssicherheit. Geprüft wird der gesamte betriebssichere Zustand, unter anderem:

  • Bremsanlage, Lenkung und Fahrwerk
  • Beleuchtung, Signaleinrichtungen und Elektrik
  • Reifen, Räder und tragende Teile
  • Aufbauten, Sonderausstattung und feste Einbauten
  • Einrichtungen zur Ladungssicherung und Befestigungspunkte
  • Sicherheitsrelevantes Zubehör und Warneinrichtungen

Gerade bei eingerichteten Werkstattwagen ist der Blick auf die Fahrzeugeinrichtung wichtig. Regale, Schubladen, Schränke und Ladungssicherung müssen fest und sicher montiert sein. Eine fachgerechte, crashgeprüfte Einrichtung wie bott vario3 spielt hier ihre Stärke aus.

Wie oft muss geprüft werden?

In der Regel ist die UVV-Prüfung einmal jährlich fällig. Bei besonderer Beanspruchung oder nach Vorgabe der zuständigen Berufsgenossenschaft kann auch ein kürzerer Abstand sinnvoll sein. Hinzu kommt: Der Fahrer ist zusätzlich verpflichtet, sein Fahrzeug vor jeder Fahrt auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Die jährliche Prüfung ersetzt diese tägliche Sichtkontrolle also nicht.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist der Unternehmer beziehungsweise der Halter des Fahrzeugs. Er muss dafür sorgen, dass die Prüfung durchgeführt wird, und zwar durch eine befähigte, sachkundige Person. Die Verantwortung lässt sich nicht einfach auf den Fahrer abschieben. Wer Fahrzeuge im Betrieb einsetzt, trägt die Pflicht, sie sicher und geprüft auf die Straße zu schicken.

Warum die UVV-Prüfung wichtig ist

Die Gründe gehen weit über die reine Pflichterfüllung hinaus:

  • Arbeitssicherheit: Geprüfte Fahrzeuge schützen Ihre Mitarbeiter und andere Verkehrsteilnehmer.
  • Haftung: Kommt es zu einem Unfall und die Prüfung fehlt, kann das für den Halter ernste rechtliche Folgen haben.
  • Versicherung: Bei nachgewiesenen Versäumnissen kann der Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet sein.
  • Image: Ein gepflegtes, sicheres Fahrzeug steht für einen professionellen Auftritt gegenüber Ihren Kunden.

UVV-Prüfung und Ladungssicherung nach VDI 2700

Eng verbunden mit der UVV-Prüfung ist das Thema Ladungssicherung. Die Richtlinie VDI 2700 beschreibt, wie Ladung im Fahrzeug korrekt gesichert wird, damit nichts verrutscht oder zur Gefahr wird. Bei einer Polizeikontrolle ist eine mangelhafte Ladungssicherung ein häufiger Beanstandungsgrund und kann zu Bußgeldern führen. Eine durchdachte Fahrzeugeinrichtung und geschulte Mitarbeiter sind hier der beste Schutz. Genau deshalb gehören Prüfung und Schulung für uns zusammen.

Prüfung und Schulung von Sturm

Sturm Fahrzeug- und Betriebseinrichtungen aus Könnern bietet die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 sowie die passende Ladungssicherungs-Schulung nach VDI 2700. So bringen Sie Ihre Mitarbeiter auf den aktuellen Stand und Ihre Fahrzeuge rechtssicher durch das Jahr. Als zertifizierter bott-Servicepartner kennen wir Fahrzeugeinrichtungen aus der täglichen Praxis und prüfen mit dem Blick fürs Detail. Wir sind in ganz Sachsen-Anhalt für Sie da, von Halle über Magdeburg und Bernburg bis Dessau-Roßlau, und kommen auf Wunsch zu Ihnen.

Sie betreiben ein einzelnes Fahrzeug oder eine ganze Flotte? Sprechen Sie uns an. Rufen Sie unter +49 (0)34691 25 93 91 an oder schreiben Sie an info@bott-vario.de. Wir beraten Sie gern.

FAQ

Häufige Fragen

  • Ist die DGUV Vorschrift 70 das Gleiche wie die alte UVV BGV D29?

    Ja. Die DGUV Vorschrift 70 ist die Nachfolgerin der früheren UVV BGV D29. Inhaltlich geht es weiter um den sicheren Betrieb von Fahrzeugen, die Vorschrift wurde nur umbenannt und neu strukturiert.

  • Wie oft muss die UVV-Prüfung durchgeführt werden?

    In der Regel einmal jährlich. Bei besonderer Beanspruchung oder nach Vorgabe der Berufsgenossenschaft kann ein kürzerer Abstand sinnvoll sein. Zusätzlich gilt die tägliche Sichtkontrolle durch den Fahrer.

  • Wer ist für die UVV-Prüfung verantwortlich?

    Verantwortlich ist der Unternehmer beziehungsweise der Halter des Fahrzeugs. Er muss dafür sorgen, dass die Prüfung durch eine befähigte, sachkundige Person durchgeführt wird.

  • Ersetzt die UVV-Prüfung die TÜV-Hauptuntersuchung?

    Nein. Die UVV-Prüfung betrachtet das Fahrzeug aus Sicht der Arbeitssicherheit und ergänzt die Hauptuntersuchung. Beide Prüfungen sind eigenständig.

  • Was hat die Ladungssicherung nach VDI 2700 mit der UVV-Prüfung zu tun?

    Die UVV-Prüfung umfasst auch Einrichtungen zur Ladungssicherung. Die VDI 2700 beschreibt, wie Ladung korrekt gesichert wird. Sturm bietet dazu passende Schulungen an.

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